d. Rundfunk-, Fernseh-und




Musikgeräte





Rundfunk-, Fernseh- und



Musikgeräte dürfen weder in den



Aufenthalts- und Schlafräumen



noch im Hüttenbereich benutzt



werden.



Ausgenommen sind der Empfang



des Wetter- und des



Lawinenlageberichtes bzw. der Betrieb von



Audiogeräten mit Kopfhörern



außerhalb der Hüttenruhe.



Die Hüttenverwaltung kann für bestimmte



bgeschlossene Räume Ausnahmen



zulassen, wenn die Gewähr besteht dass



die Gäste in den übrigen Räumen dadurch



nicht gestört werden.







e. Rauchen




Rauchen ist in der gesamten Hütte



verboten.



f. Verhalten im Schlafraum



In den Schlafräumen darf weder gekocht



noch gegessen werden.



Sie dürfen nicht mit Berg-und Skischuhen



betreten werden. Das Hantieren mit



offener Flamme (Kerzen, Gaskocher etc.)



ist nicht gestattet.



g. Verhalten bei Platzmangel



Bei Platzmangel dürfen Sitzplätze



in den Gasträumen nicht im Voraus



belegt werden; auf



Wartende ist Rücksicht zu nehmen.



zur ordnungsgemäßen Entsorgung



ins Tal mitzunehmen.



Mitnahme von Haustieren



In allen Schlafräumen sind Haustiere



verboten, außer es wird ein Raum



deklariert in welchem auch



Bergrettungs- und Blindenhunde (etc.)



nächtigen können, diesen kommt



eine besondere Bedeutung zu.



Das Unterbringen von Tieren



muss in jedem Fall vorab mit der



Hüttenverwaltung abgeklärt werden.



Sofern Haustiere gestattet sind,



dürfen diese aus hygienischen Gründen



nicht im Bett und nicht auf



den AV-Decken liegen.

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