b. Infrastrukturbeitrag






Selbstversorgung ist nicht gestattet.



Ausgenommen sind Mitglieder



und Gleichgestellte, in



den für Selbstversorgung vorgesehenen



Bereichen. Tagesgäste entrichten bei



Selbstversorgung für die Nutzung



der Infrastruktur der Hütte 2,50 €



und Nächtigungsgäste 5 €/Übernachtung.



Von diesen Beiträgen befreit sind Kinder



und Jugendliche bis zum



vollendeten 18. Lebensjahr.



Mitgebrachte alkoholische Getränke



dürfen generell nicht getrunken werden.





c. Überbelegung



Eine Überbelegung rechtfertigt keine



Tarifminderung.





Erste Hilfe Material




In der Hütte sind Erste Hilfe Materialien



die Hüttenverwaltung bereitzustellen



und im Vorraum vorhanden.



Verhalten in der Hütte und ihrem Umfeld



a. Rücksichtnahme und Abfallbeseitigung



Jede Besucherin und jeder Besucher



hat sich in der Hütte und ihrem



Umkreis so rücksichtsvoll



4. zu verhalten, dass sie bzw. er andere



Personen nicht stört.



Die Hütte und ihr Umfeld sind



sauber zu halten, und alle Gäste



haben zum Schutz der Gebirgswelt



ihren eigenen Abfall selbst



zur ordnungsgemäßen Entsorgung



ins Tal mitzunehmen.



b. Hüttenruhe



Generell soll von 22 Uhr bis 06 Uhr



in der Hütte Ruhe herrschen



Früh Aufstehende müssen



sich so verhalten, dass



sie die Hüttenruhe nicht stören.



Musizieren und Konzerte



Das Spielen von Musikinstrumenten



ist nur im Einvernehmen mit der



Hüttenverwaltung gestattet.



Musikalische Darbietungen gegen



Eintrittsgeld sind grundsätzlich



nicht gestattet.



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